Im Bereich des Immissionsschutzes biete ich folgendes Leistungsspektrum an:
- Beratung (z.B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren und in der Bauleitplanung)
- Begutachtung (Geruchsgutachten, Ammoniakgutachten, Lärmgutachten, Staubgutachten, etc.)
- Festlegung von Minderungsmaßnahmen
- Softwaregestütze Ermittlung von Emissionen und Immissionen
- Lärmmessungen
- Standort- und Potentialanalyse aus Sicht des Immissionsschutzes (Standortsuche, Standortanalyse / Erweiterungspotential bei vorhandenen Betrieben)
Geruchsgutachten, Staubgutachten, Ammoniakgutachten
Prognosen gem. TA Luft für:
- Gerüche (u.a. für Gewerbe, Industrie, Biogasanlagen, Tierhaltungsbetriebe, etc.)
- Luftgetragene Stoffe wie Ammoniak, Stickoxide, Stickstoffdeposition, Feinstaub, Bioaerosole, etc.
- Staubimmissionen (Feinstaub, Staubdeposition, etc.)
Lärmgutachten
- Gewerbelärm nach TA Lärm (Gewerbe, Industrie, Biogasanlagen, Windkraft, Landwirtschaft, etc.)
- Geräuschkontingentierung in der Bauleitplanung
- Sportanlagenlärm
- Freizeitlärm
- Verkehrslärm, Parkplatzlärm
- Schallschutz im Städtebau
Lärmmessungen und Schornsteinhöhenberechnungen
- Messtechnische Ermittlung von Lärmemissionen und -immissionen
- Schornsteinhöhenberechnung gem. TA Luft und VDI 3781 Blatt 4
Die Feststellung und Bewertung von Emissionen und Immissionen erfolgt auf Grundlage von u.a. folgenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften:
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)
- Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung – 18. BImSchV)
- Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV)
- DIN 45691 Geräuschkontingentierung
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 18005 Schallschutz im Städtebau
Verwendete Hard- und Software:
- Rechenprogramm AUSTAL (Version 3) mit der Benutzeroberfläche Austal View der Fa. Argusoft für Prognosen von Geruchsimmissionen und luftgetragenen Schadstoffimmissionen
- CadnaA der Fa. DataKustik für Lärmimmissionsprognosen
- Rechenprogramme Besmin und Besmax (BESTAL) zur Schornsteinhöhenberechnung
- Geoinformationssystemsoftware QGIS
- Die messtechnische Ermittlung von Lärmemissionen und -immissionen erfolgt mit einem Klasse 1 Schallpegelmesssystem
Über mich:
Nach beruflichen Stationen beim Staatlichen Umweltamt Münster, Abteilung Immissionsschutz, sowie als Projektingenieur für Immissionsschutz in einem Sachverständigenbüro im Münsterland biete ich als selbstständiger Ingenieur Dienstleistungen rund um den Immissionsschutz an. Meine langjährige Erfahrung und das breite Aufgabengebiet befähigen mich dazu, komplexe Fragestellungen sicher, effizient und professionell zu bearbeiten.
Thomas Jedrusiak
Dipl.-Ing. (FH)